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Interview mit Daniel Vogelgesang

Ausländerbehörde Hochtaunuskreis

Daniel Vogelgesang ist Mitarbeiter der Ausländerbehörde Hochtaunuskreis und seit September 2017 im Fachbereich Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen für Humanitäre Aufenthalte zuständig. Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) fällt zudem die Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in seinen Zuständigkeitsbereich. Im Interview spricht er darüber, welche Unterstützung er durch die IQ Anerkennungsberatung erfahren hat, worauf es bei der Begleitung von Betrieben im beschleunigten Verfahren ankommt und welche Schwierigkeiten er bei der Umsetzung des Verfahrens sieht.

Über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Angebote des IQ Netzwerks

Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung sowie mit akademischen Abschluss aus Staaten außerhalb der EU (=Drittstaaten) die Einwanderung nach Deutschland. Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen möchten, haben durch das Gesetz die Möglichkeit, bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG zu beantragen. Damit werden das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft und somit auch das Visumsverfahren verkürzt. Den Ausländerbehörden kommt damit
eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu: Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber*innen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren, sie leiten das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen anerkennenden Stelle ein, sie holen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilen die Vorabzustimmung gegenüber der Auslandsvertretung.

Um Ausländerbehörden als auch Unternehmen im Prozess der Fachkräfteeinwanderung zu beraten und zu unterstützen, hält das IQ Netzwerk Hessen verschiedene Angebote vor:

  • Die IQ Anerkennungsberatung steht den hessischen Ausländerbehörden bei Fragen zum Anerkennungsverfahren beratend zur Seite – von der Ermittlung des passenden Referenzberufes oder der zuständigen anerkennenden Stelle bis hin zur Prüfung der nötigen Unterlagen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
  • Unternehmen finden in den IQ Informationsstellen Fachkräfteeinwanderung kompetente Ansprechpartner*innen, die sie bei der Gewinnung, Integration und Bindung ausländischer Fachkräfte unterstützen und begleiten.

Herr Vogelgesang, in den vergangenen Monaten standen Sie regelmäßig im Austausch mit der Mobilen Anerkennungsberatung – MoAB von INBAS, da durch das FEG der Anerkennung ausländischer Abschlüsse eine entscheidende Rolle zukommt. Inwiefern konnte Sie MoAB bei Anerkennungsfragen unterstützen?

Daniel Vogelgesang: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war für alle neu. Es standen viele Fragen im Raum. Glücklicherweise gab es in der Vergangenheit keine Frage, die nicht im Austausch mit MoAB geklärt werden konnte. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Sowohl kleine Sachverhalte (z.B. Liste der benötigten Unterlagen für das Anerkennungsverfahren) als auch Fragestellungen zu besonderen Berufsgruppen (IT-Spezialist für Entwicklung zur Verarbeitung von COVID-19-Tests) konnten in der Zusammenarbeit mit MoAB erfolgreich abgeschlossen werden. Wir sind MoAB sehr dankbar für die unkomplizierte Unterstützung.

Wie viele beschleunigte Verfahren haben Sie bereits begleitet? Wissen Sie etwas über den Ausgang der Verfahren?

Daniel Vogelgesang: Wir haben bereits ca. 30 Anträge in einem Zeitraum von 13 Monaten im Hochtaunuskreis begleitet. Bei 13 Fällen konnte eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung stattfinden. Die restlichen Verfahren befinden sind im Prüfungs- bzw. Bearbeitungsprozess. Wir sind hier jedoch zuversichtlich, dass diese innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit entsprechend entschieden werden können.

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit dem Gesetz gesammelt?

Daniel Vogelgesang: Die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat alle Ausländerbehörden vor neue Herausforderungen gestellt. Sowohl die Prozesse als auch die Herangehensweisen mussten hier in Verbindung mit dem Gesetz neu erarbeitet und aufgebaut werden. Mit den einheitlichen Vorlagen und Anwendungshinweisen zu den Rechtsgrundlagen haben wir ein gutes Grundgerüst an die Hand bekommen.

Haben Sie für sich persönlich etwas gelernt?

Daniel Vogelgesang: Ich habe mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für mich persönlich gelernt, dass die gute Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren in dem Verfahren enorm wichtig und hilfreich ist. Ohne diese direkten Absprachen wäre ein zufriedenstellendes Ergebnis insbesondere die Einhaltung der Fristen nicht möglich.

Haben Sie den Eindruck, dass Sie noch Unterstützung bei der Umsetzung des Verfahrens benötigen?

Daniel Vogelgesang: Auf Grund der Erfahrungen der letzten Monate können wiederkehrende Fragen eigenständig und zügig geklärt werden. Jedoch werden wir, seitens des Hochtaunuskreises, auf die Unterstützung der Mobilen Anerkennungsberatung gerne auch in Zukunft zurückgreifen.

Was denken Sie ist wichtig bei der Begleitung von Betrieben im beschleunigten Fachkräfteverfahren?

Daniel Vogelgesang: Wichtig ist hierbei die Aufklärung, was eine Fachkraft genau ist und was seitens des Arbeitgebers veranlasst werden muss. Darüber hinaus ist wichtig, dass der grobe zeitliche Ablauf des Fachkräfteverfahrens dem Arbeitgeber verdeutlicht wird, sodass hier keine offenen Fragen entstehen.

Wo sehen Sie weiterhin Schwierigkeiten bei der Umsetzung und haben Sie eventuell Verbesserungsvorschläge?

Daniel Vogelgesang: Die momentane Pandemie bereitet uns allen Schwierigkeiten, z.B. können die Bewerber keine Sprachprüfungen in den Heimatländern durchführen oder die Vorbereitung der Unterlagen dauert länger. Aber wenn die Pandemie vorbei ist, dann werden die Prozesse wieder schneller laufen. Ein Verbesserungsvorschlag wäre, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu digitalisieren, was das Ministerium auch erfolgreich vorantreibt.

Die Koordination des IQ Netzwerks Hessen bringt aktuell weitere Schulungsbedarfe der Ausländerbehörden im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Erfahrung. In welchem Bereich sehen Sie für sich persönlich eventuell noch einen Schulungsbedarf?

Daniel Vogelgesang: In der direkten Findung der zuständigen Anerkennungsstelle in Verbindung mit vorgelegten Dokumenten/Urkunden etc. sowie die im Entscheidungsprozess von der Anerkennungsbehörde benötigten Unterlagen in Ausnahmefällen.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Vogelgesang. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit den Angeboten des IQ Netzwerks Hessen auch in Zukunft unterstützen können.


Das Interview führte Nadine Ebling, Mitarbeiterin der Koordination des IQ Netzwerks Hessen bei INBAS im Juli 2021.

Sie sind Mitarbeiter*in oder Leiter*in einer hessischen Ausländerbehörde und benötigen ebenfalls Unterstützung bei der Beantragung der Anerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens? Sprechen Sie uns an! Unsere Expert*innen der IQ Anerkennungsberatung sind für Sie da.

Sie sind Arbeitgeber*in, möchten eine Fachkraft aus einem Drittstaat beschäftigen, und haben Fragen rund um die Einwanderung und Integration in den Betrieb? Unsere IQ Informationsstellen Fachkräfteeinwanderung  beraten Sie gerne.

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Über die Mobile Anerkennungsberatung – MoAB

Die Mobile Anerkennungsberatung – MoAB von INBAS schulte Anfang 2020 mit der Anerkennungsberatung Frankfurt von beramí Mitarbeiter*innen der hessischen Ausländerbehörden zum Anerkennungsverfahren im Kontext des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. In 23 Landkreisen und kreisfreien Städten steht MoAB den Ausländerbehörden als kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen zum Anerkennungsverfahren zur Verfügung.

MoAB hat die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis zu folgenden Punkten beraten:

  • passender Referenzberuf
  • zuständige anerkennende Stelle
  • notwendige Dokumente für das Anerkennungsverfahren
  • Prüfung von Dokumenten, auch in Originalsprachen
  • spezielle Fragen der beruflichen Anerkennung