Fachkräfteeinwanderung in Hessen – Infoportal für Unternehmen
Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Staaten außerhalb der EU (=Drittstaaten) die Einwanderung nach Deutschland. Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen möchten, haben durch das Gesetz die Möglichkeit, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG zu beantragen. Damit wird das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft und somit auch das Visumsverfahren verkürzt. EU-Bürger*innen sind davon nicht betroffen. Für sie gilt das Recht auf Freizügigkeit, das heißt, sie können sich in der Europäischen Union frei bewegen und in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten.
Der Prozess der Fachkräfteeinwanderung ist für Unternehmen mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Hier setzt das Infoportal an. Auf den folgenden Seiten können sich Unternehmen darüber informieren, wie sie Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen können, unter welchen Bedingungen Fachkräfte nach Hessen einreisen dürfen und wie die Integration in den Arbeitsmarkt am besten gelingen kann. Zusätzlich versorgen wir KMU sowie alle Akteure, die im Feld des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Hessen aktiv sind, mit Informationen zu Unterstützungsangeboten auf Landes- und Bundesebene.
Gemeinsam für eine nachhaltige Fachkräftesicherung in Hessen!