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FAQ – Informationen für Unternehmen zur Fachkräfteeinwanderung

Wie finde ich eine Fachkraft im Ausland? Welche Bedingungen gelten für die Einreise und wie kann ich die Fachkraft langfristig an mein Unternehmen binden?

Unser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen von Unternehmen zum Thema Fachkräfteeinwanderung. Dabei wird zwischen der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten und EU-Bürger*innen unterschieden.

Was ist eine Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

Als Fachkraft nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelten Personen aus einem sogenannten Drittstaat,

  • die eine Berufs- oder Hochschulausbildung in Deutschland abgeschlossen haben oder
  • die einen anerkannten/gleichwertigen ausländischen Studien- oder Berufsabschluss vorweisen können.

Als Drittstaaten werden alle Staaten bezeichnet, die nicht der EU oder der EFTA angehören.

Personen, die einen Abschluss im Ausland erlangt haben, müssen diesen also in der Regel anerkennen lassen, um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Personen mit ausländischer Qualifikation in Deutschland arbeiten?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht es allen EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörigen von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz innerhalb der Europäischen Union eine Arbeit ohne Arbeitserlaubnis aufzunehmen. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel und haben einen uneingeschränkten Zugang zu Arbeit und Ausbildung. Für ihre Familienangehörigen gelten die gleichen Rechte.


Damit Sie als Unternehmer*in eine Fachkraft aus einem Drittstaat anwerben und beschäftigen können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

Status als Fachkraft

Personen aus Drittstaaten müssen einen Status als Fachkraft haben. Das heißt, sie benötigen einen deutschen Berufs- oder Studienabschluss oder eine volle Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation.

Ausnahmen:

  1. Fachkräfte, deren ausländischer Abschluss vergleichbar, jedoch nicht gleichwertig zu einem deutschen Abschluss ist, erhalten in der Regel eine Teil-Anerkennung. Damit können sie nach Deutschland einreisen, um hier über eine Qualifizierungsmaßnahme die volle Anerkennung zu erhalten. Bei der Suche nach einer passenden Ausgleichsmaßnahme/Anpassungsqualifizierung unterstützt die IQ Anerkennungsberatung Hessen.
  2. IT-Spezialist*innen können ohne Anerkennung nach Deutschland einreisen, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
    • 3 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren
    • Gehalt von 4.140 € im Monat
    • Deutschkenntnisse auf Niveau B1
  3. Berufskraftfahrer*innen können ebenfalls ohne Anerkennung einreisen und in Deutschland arbeiten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • EU-/EWR-Fahrerlaubnis
    • EU-/EWR-Grundqualifikation

Visum und Aufenthaltstitel

Fachkräfte benötigen ein Visum für die Einreise und anschließend einen Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit.

Ausnahmen:

Staatsangehörige der Länder Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (sofern nach dem Austrittsabkommen Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt gewährt werden) können für drei Monate ohne Visum nach Deutschland einreisen. In Deutschland haben sie die Möglichkeit, ihren Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit zu beantragen.

Vorhandenes Arbeitsplatzangebot

Für die Einreise nach Deutschland müssen Fachkräfte ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Ein Nachweis ist über einen Arbeitsvertrag oder eine Zusage des Unternehmens möglich.

Ausnahmen:

Fachkräfte mit anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss können ein 6-monatiges Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. In dieser Zeit muss die Fachkraft dazu in der Lage sein, den Lebensunterhalt selbst zu sichern. Probearbeiten bis zu 10 Stunden in der Woche sind mit diesem Visum erlaubt. Vor der Einreise muss die Fachkraft Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorweisen können.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit einer Teilanerkennung nach Deutschland einzureisen und an einer Qualifizierung zur Erlangung der vollen Anerkennung teilzunehmen. Bei der Suche nach dem passenden Qualifizierungsangebot unterstützt die IQ Anerkennungsberatung.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigungsbedingungen (zum Beispiel das Gehalt und die Arbeitszeit) sowie die Qualifikation der Fachkraft, bevor sie ihre Zustimmung erteilt.

Ausnahmen:

Im Falle von Akademiker*innen mit einer Blauen Karte EU und einem Bruttogehalt von mindestens 4.734 € im Monat ist eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich.

Sicherung des Lebensunterhaltes

Ein Visum zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche wie auch zur Ausbildung oder Beschäftigung setzt voraus, dass die Fachkraft ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den ihrer mitreisenden Familienangehörigen selbst sichern kann.

Alter der Fachkraft unter 45 Jahren

Fachkräfte, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich mindestens 3.905 € brutto in Deutschland verdienen. Alternativ muss eine angemessene Altersversorge nachgewiesen werden.

Ausnahme:

Wenn an der Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht, kann in Ausnahmefällen auf die Erfüllung der Gehaltsgrenze oder den Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge verzichtet werden.

Ausreichend gute Deutschkenntnisse

Ein generelles Mindestsprachniveau für ausländische Fachkräfte gibt es nicht. Die Fachkraft muss jedoch Deutschkenntnisse nachweisen, die für die jeweilige Beschäftigung erforderlich sind. Hier variieren die Vorgaben von Beruf zu Beruf. Oftmals werden Deutschkenntnisse auf B1 Niveau vorausgesetzt.

Einige Ausnahmen:

  • Pflegeberufe: B2 oder B1 Pflege (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER))
  • Gesundheitsfachberufe (Physiotherapie, MTA usw.): B2 allgemein
  • Ärzte*Ärztinnen: C1
  • Lehrer*innen: C2
  • Bei IT-Spezialist*innen kann in begründeten Ausnahmefällen auf Deutschkenntnisse verzichtet werden, zum Beispiel wenn sie für die Beschäftigung nicht erforderlich sind.

In welchen Berufen ist es möglich, mit einem anerkannten Berufsabschluss als Fachkraft zu arbeiten?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht es EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörigen von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz jederzeit eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Für Berufe in reglementierten Bereichen (zum Beispiel für Ärzte*Ärztinnen, Pflegefachkräfte, Lehrer*innen und Erzieher*innen) gelten besondere Regeln.

Sie möchten wissen, ob es sich bei dem Beruf der Fachkraft, die Sie beschäftigen möchten, um einen Beruf aus dem reglementierten Bereich handelt? Der Leitfaden „Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen in Hessen“ stellt übersichtlich und praxisnah Anerkennungswege in Hessen dar. Er beinhaltet zudem ein Register häufiger Referenzberufe mit zuständigen Anerkennungsstellen.

Zum Praxisleitfaden Anerkennung


Fachkräfte aus Drittstaaten, die ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen, erfüllen eine zentrale Voraussetzung, um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können. Die Einwanderung mit dem Ziel, in Deutschland zu arbeiten, ist für Fachkräfte mit Berufsausbildung nicht länger auf Berufe beschränkt, in denen Engpässe bestehen (sogenannte Mangelberufe). Als Fachkraft können sie in allen Berufen arbeiten, zu denen ihre Qualifizierung sie befähigt:

  • Sie können nicht nur in den erlernten, sondern auch in verwandten Berufen arbeiten (z.B. eine Sozialwissenschaftlerin im Management oder ein Apotheker in einem Pharmaunternehmen).
  • Akademiker*innen können auch unterhalb ihres Qualifikationsniveaus arbeiten, zum Beispiel in qualifizierten Ausbildungsberufen. So kann z.B. eine Ingenieurin eine Stelle als Technikerin annehmen.
  • Für An- und Ungelernte ohne qualifizierten Berufsabschluss ist eine Enwanderung nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht möglich.

Sie benötigen eine Beratung?

IQ Informationsstellen Fachkräfteeinwanderung

IQ Anerkennungsberatung

Wie funktioniert die Anerkennung?

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert (z.B. duale Ausbildungsberufe, fast alle Studienabschlüsse). EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz in nicht-reglementierten Berufen können auch ohne Anerkennung eingestellt werden. In diesem Fall entscheidet der*die Arbeitgeber*in, ob die im Ausland erlangte Qualifikation den Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Eine Anerkennung im nicht-reglementierten Bereich kann jedoch trotzdem sinnvoll sein. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, den ausländischen Abschluss mit dem deutschen Referenzberuf zu vergleichen.


Fachkräfte aus Drittstaaten müssen ihre berufliche Qualifikation bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkennen lassen. Eine Ausnahme gibt es für IT-Spezialist*innen und Kraftfahrer*innen. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen auch ohne vorhandenen Abschluss nach Deutschland einreisen.

Im Anerkennungsverfahren wird die ausländische Ausbildung mit dem deutschen Berufsbild verglichen. Die zuständige anerkennende Stelle bewertet anhand festgelegter Kriterien (Dauer, Inhalte), ob der ausländische Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist. Das Ergebnis kann eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit sein und wird in einem Bescheid festgehalten. Fachkräfte aus Drittstaaten erhalten in vielen Fällen eine Teil-Anerkennung und müssen nach der Einreise nach Deutschland Ausbildungsinhalte nachholen und/oder eine Prüfung ablegen.

Sie möchten mehr über das Anerkennungsverfahren erfahren?

IQ Anerkennungsberatung

Sie haben Fragen zum gesamten Prozess der Fachkräfteeinwanderung?

IQ Informationsstellen Fachkräfteeinwanderung

Wie lange dauert es, bis die Fachkraft nach Deutschland kommen kann?

Für EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können jederzeit nach Deutschland einreisen. Das Anerkennungsverfahren muss nicht vom Ausland aus angestoßen werden. Es ist möglich, die Anerkennung in Deutschland zu beantragen. Die IQ Anerkennungsberatung begleitet Eingewanderte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss im gesamten Prozess der Anerkennung.

IQ Anerkennungsberatung


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Unternehmen ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Dieses verkürzt die Einreise für Fachkräfte und Azubis aus Drittstaaten auf ca. vier Monate. Arbeitgeber*innen können das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten. Dafür ist eine Vollmacht der Fachkraft erforderlich. Pro Verfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 411 Euro an. Für Anerkennung und Visum entstehen zusätzliche Kosten. Das Unternehmen muss mit der Fachkraft klären, von wem welche Kosten übernommen werden.

Es ist aber auch möglich, eine Fachkraft ohne beschleunigtes Verfahren anzuwerben. Das Anerkennungsverfahren soll per Gesetz max. drei Monate dauern. Die Wartezeiten auf Termine zur Visumsbeantragung im Drittstaat sind jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich und können sich über mehrere Monate hinziehen. Es empfiehlt sich, die zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren.

Wie läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren ab?

IQ Fact Sheet zum beschleunigten Verfahren

Sie benötigen eine konkrete Beratung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren?

IQ Informationsstellen Fachkräfteeinwanderung

Sie benötigen spezielle Informationen zur Fachkräfteinwanderung in der Pflege?

IQ Servicestelle - Internationale Fachkräfte in der Pflege

Wie finde ich als Unternehmen eine passende Fachkraft im Ausland?

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie auf der Suche nach ausländischen Fachkräften sind, können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden. Dort gibt es einen Arbeitgeberservice (AG-S), der Sie berät und dabei unterstützt, die passende Fachkraft zu finden.

Die Bundesagentur für Arbeit kann für Sie auch im Ausland nach passenden Fachkräften suchen und Ihr Stellenangebot auf Portalen veröffentlichen, die von Fachkräften im Ausland gelesen werden. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie Ihr Stellenangebot und Ihr Interesse an einer ausländischen Fachkraft der Bundesagentur für Arbeit melden.

Weitere Informationen

Make it in Germany

Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte im Ausland bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellenanzeige in der „Make it in Germany“ Jobbörse zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann über den Arbeitgeberservice erfolgen. Sie können über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihr Stellenangebot aber auch selbst einstellen und für die Veröffentlichung bei „Make it in Germany“ markieren. Es wird empfohlen, die Stellenausschreibung in englischer Sprache zu streuen.

Weitere Informationen

EURES-Portal

Eine Möglichkeit für die Suche nach Fachkräften aus Europa bietet das EURES-Portal, das von der Europäischen Kommission koordiniert wird. EURES ist ein Kooperationsnetzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen europäischer Länder. EURES hilft europaweit Arbeitsuchenden bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und Arbeitgebern bei der Suche nach Mitarbeitern. Über das Eures-Portal können Sie

  • Profile von Bewerber*innen aus allen europäischen Ländern sehen.
  • eigene Stellenangebote einstellen, so dass Fachkräfte im Ausland diese sehen und sich bewerben können.

Weitere Informationen: EURES-Hauptseite, für Arbeitgeber

Beratung In Ihrer Nähe

Welcome Center Hessen

Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (AG-S)

Wo finde ich Unterstützung bei der Integration der Fachkraft in mein Unternehmen?

Sie haben eine passende Fachkraft für Ihr Unternehmen gefunden, und fragen sich nun, wie Sie diese langfristig an Ihr Unternehmen binden können? Sie machen sich Gedanken, wie Sie das Onboarding der neuen Mitarbeitenden gestalten und dabei auch das Team einbinden?

Das IQ Netzwerk Hessen bietet Ihnen ein breites Portfolio an Beratungen, Schulung und Informationen rund um das Thema Fachkräftesicherung im Betrieb. Die Angebote sind für Sie kostenfrei.

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Deutsch im Betrieb

IQ Servicestelle Berufsbezogenes Deutsch

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema transkulturelle Willkommens- und Anerkennungskultur in der Pflege

TransCareKult

Ihre Ansprechpartner*innen zum Thema Personalgewinnung, -entwicklung und -sicherung

Für Südhessen & Rhein-Main:
ViFi – Vielfältig fit

Für Nord-, Ost- und Mittelhessen:
KoVin – Kompetent Vielfalt nutzen

Sie haben weitere Fragen zur Fachkräfteeinwanderung, die auf dieser Seite nicht beantwortet wurden? Sprechen Sie uns an!

Haftungsauschluss

Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

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