Förderphase 2015 -2018
Am 01.04.2012 trat das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) in Kraft, das für bundesgesetzlich geregelte Berufe die Verfahren zur Festlegung der
Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit inländischen Ausbildungsnachweisen regelt. Es beinhaltet u.a. einen
generellen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren.
Ab 2015 wurde die Aufgabe der Erstinformation und Verweisberatung (Lotsenfunktion) im Kontext Anerkennung den Trägern im Förderprogramm "Integration
durch Qualifizierung" übertragen.
Von 2015 bis 2018 gab es folgende gleichrangige Handlungsschwerpunkte der Landesnetzwerke:
- Bereitstellung eines flächendeckenden Angebots zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. Die Anerkennungsberatung wurde zusätzlich durch das Land Hessen (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) gefördert.
- Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes
- Unterstützung von Geflüchteten ohne Berufsausbildung beim Einstieg in eine berufliche Qualifizierung
- Aufbau und Weiterentwicklung von interkulturellen Kompetenzen der Arbeitsmarktakteure, insbesondere bei den Agenturen für Arbeit, Jobcentern, kommunalen Einrichtungen und kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Das IQ Netzwerk Hessen bestand von 2015 bis 2018 aus der Koordination und 20 Teilprojekten.
