Die Westbalkanregelung wird bis Ende 2023 verlängert. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundestag am 09. Oktober zugestimmt. Damit wird Personen aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien) auch nach 2020 ein erleichterter Arbeitsmarktzugang in Deutschland ermöglicht. Arbeitgeber können Arbeitskräfte aus dem Westbalkan unabhängig von ihrer formalen Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland einstellen. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Einstellung zustimmen. Sie prüft, ob für den entsprechenden Arbeitsplatz eine inländische Arbeitskraft zur Verfügung steht (Vorrangprüfung) und ob gleiche Beschäftigungsbedingungen wie für Deutsche bestehen. Maximal 25.000 Zustimmungen pro Jahr sollen erteilt werden.
Der Bundesrat hat in einer begleitenden Entschließung darum gebeten, die Evaluierung der Westbalkanregelung im Zeitraum von 2021 bis 2023 fortzusetzen. Dabei sollen insbesondere Fragen der qualifikationsadäquaten Beschäftigung, der Qualität der Arbeitsbedingungen sowie der nachhaltigen Integration der Arbeitnehmer*innen in den Blick genommen werden.
Die Verordnung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesrats.