Der sogenannte Anerkennungszuschuss des Bundes kann weiterhin beantragt werden. Das Förderinstrument startet in eine zweite Förderphase. Anträge können vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
Mit der Verlängerung ergibt sich eine Neuerung: Künftig sind auch Gebühren und Auslagen förderfähig, die im Rahmen einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) entstehen. Die Zeugnisbewertung erleichtert Arbeitgebenden die Einordnung ausländischer Qualifikationen.
Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen möchten. Die Höhe des Fördersatzes bleibt unverändert bei 600 Euro.
Weitere Informationen sind dem folgenden Papier zu entnehmen: <link file:1850 _blank rte-link-file zur verlängerung des>Informationsblatt Anerkennungszuschuss
Die entsprechende Förderrichtlinie finden Sie hier: <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de images content medien _blank rte-link-external>Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen