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Neue Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Merkblatt mit wichtigen Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veröffentlicht.Dort wird auf die verschiedenen Berufssprachkurse der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung hingewiesen, an denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen können, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Das Merkblatt des BMAS "Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Berufsbezogene Deutschsprachförderung" zum Download

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