Bisherige Erfahrungen mit dem Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) haben gezeigt, dass junge Geflüchtete häufig mehr Zeit und Unterstützung benötigen, um eine Ausbildung im Handwerk beginnen zu können. Daher hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderrichtlinie in der Neufassung vom 29.8.2017 erweitert und ermöglicht damit flexiblere und umfangreichere Unterstützung für Geflüchtete.
Die Maßnahme kann nun je nach Bedarf des einzelnen Teilnehmenden angepasst und zwischen 13 und 26 Wochen dauern. Daneben erhalten die zukünftigen Auszubildenden zusätzlich zum fachbezogenen Sprachunterricht auch einen intensiven berufsbezogenen Fachunterricht - etwa in Mathematik oder Naturwissenschaften. Auch sollen junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, besser von der Förderung profitieren. Dafür ist eine Teilnahme in Teilzeit und Unterstützung bei der Kinderbetreuung möglich.
BOF steht auch Geflüchteten aus berufsvorbereitenden Bildungsgängen an Berufsschulen offen, sofern Sie über entsprechende Kenntnisse (siehe Teilnehmervoraussetzungen) verfügen.
- <link https: www.berufsorientierungsprogramm.de angebote-fuer-fluechtlinge de allgemeine-infos-zur-berufsorientierung-fuer-fluechtlinge-1975.html _blank rte-link-external Änderungen bof vom>Wichtigste Änderungen der Förderrichtlinie BOF
- <link https: www.berufsorientierungsprogramm.de angebote-fuer-fluechtlinge de antragstellung-2006.html _blank rte-link-external für flüchtlinge>Teilnahmevoraussetzungen für Flüchtlinge (BOF)
- <link https: www.berufsorientierungsprogramm.de angebote-fuer-fluechtlinge de publikationen-zur-berufsorientierung-fuer-fluechtlinge-1977.php _blank rte-link-external für geflüchtete zur>Flyer: Berufsorientierung für Flüchtlinge
Die Förderrichtlinie, weitere erforderliche Antragsunterlagen und Kontakte für Nachfragen finden Sie unter <link https: www.berufsorientierungsprogramm.de angebote-fuer-fluechtlinge.html _blank rte-link-external>www.berufsorientierung-für-flüchtlinge.de