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Neu: Förderung von Qualifizierungskosten im Kontext von Anerkennungsverfahren

Seit dem 01. Februar 2020 gibt es eine neue Fördermöglichkeit für Anerkennungsinteressierte: die Qualifizierungsförderung. Das Förderinstrument zielt darauf ab, Personen in ihrem Anerkennungsprozess zur Erlangung einer vollen Gleichwertigkeit zu unterstützen. Gefördert werden können Personen mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. mit Auflagen von Ausgleichsmaßnahmen.

Die Förderung zielt auf Erwerbstätige und ist auf maximal 3.000 Euro pro Person begrenzt. Förderfähig sind unter anderem Kosten für Maßnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren, zum Beispiel Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen und Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen. Nicht förderfähig sind Kosten für Sprachkurse und Sprachprüfungen.

Die Qualifizierungsförderung wird schwerpunktmäßig an ausgewählten Berufen und Berufsbereichen erprobt:

  • Elektroniker*in
  • Mechaniker*in
  • Mechatroniker*in
  • Fachinformatiker*in (und ähnliche)
  • Pflegeberufe
  • Erzieher*in
  • Sozialpädagog*in
  • Sozialarbeiter*in

Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Nähere Informationen, Förderkriterien sowie die notwendigen Formulare sind auf der Seite von Anerkennung in Deutschland zu finden: <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de html de anerkennungszuschuss.php _blank rte-link-external>Förderung von Qualifizierungskosten

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