Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Leitfaden und Handout für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz

§ 16d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bietet Fachkräften aus nicht-europäischen Staaten (Drittstaaten) die Möglichkeit, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellten wesentlichen Unterschiede ihrer Berufs- oder Hochschulausbildung durch eine Qualifizierungsmaßnahme auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland zu erreichen.  Ein neu erschienener Leitfaden gibt Beratungsfachkräften und Akteuren, die im Kontext des § 16d AufenthG beteiligt sind, einen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren.

Ein dazugehöriges Handout richtet sich an einreisewillige Fachkräfte. Es erklärt in deutscher und englischer Sprache wie eine Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach § 16d AufenthG möglich ist.

Die Materialien wurden von der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung und der IQ Fachstelle Einwanderung entwickelt.

Zurück zum Seitenanfang