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Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bund verzeichnete im Jahr 2019 einen deutlichen Anstieg der Anfragen zu rassistischer Diskriminierung. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, der heute veröffentlicht wurde. Demnach ist die Zahl der Beratungsanfragen zu Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft bzw. rassistischen Zuschreibungen 2019 um knapp zehn Prozent auf 1176 Fälle oder 33 % aller Anfragen gestiegen.

Neben der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft verteilten sich die Anfragen auf die anderen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungsmerkmale wie folgt: Benachteiligungen aufgrund

  • des Geschlechts (29 % der Beschwerden),
  • einer Behinderung (26 %),
  • des Lebensalters (12 %),
  • der Religion (7 %),
  • der sexuellen Identität (4 %),
  • der Weltanschauung (2 %).

Der größte Anteil der berichteten Diskriminierungen geschieht dem Bericht zufolge im Arbeitsleben: 36 % der Anfragen bezogen sich 2019 auf Benachteiligungen im Beruf oder bei der Jobsuche. Am zweithäufigsten (26 %) ging es um Diskriminierung bei Alltagsgeschäften, etwa bei der Wohnungssuche, oder beim Einkauf.

Die Antidiskriminierungsstelle fordert den Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, die Rechtsstellung und die Hilfsangebote für Betroffene zu verbessern. Nötig seien unter anderem längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, ein Auskunfts- und Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle sowie ein Verbandsklagerecht.

<link https: www.antidiskriminierungsstelle.de shareddocs aktuelles de _blank rte-link-external>Zum Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle

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