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IvAF-Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge

[ESF] Der Leitfaden des Handlungsschwerpunkts <link www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmas/2014-10-21-ESF-Integrationsrichtlinie-Bund.html;jsessionid=4FE5B557B8D43A4953EAC808F4EBB7DC _blank rte-link-external "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">"IvAF - Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen"</link> gibt einen Überblick zu Fragestellungen rund um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge. Er informiert zunächst über die ersten grundlegenden Schritte, die beim Arbeitsmarktzugang beachtet werden müssen und klärt auf über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen:

  • Welchen Aufenthaltsstatus hat die betreffende Person?
  • Welche Behörde ist zuständig für die Beratung und Vermittlung?
  • Welche Förderinstrumente nach SGB II und III sowie BAföG stehen zur Verfügung?

Darüber hinaus sind Hinweise zu Deutschsprachförderangeboten sowie die Anerkennung von Bildungsabschlüssen zu finden.

Den Abschluss bilden zwei Adressüberblicke:

  1. zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse beim Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)"
  2. über Beratungsstellen zur Arbeitsmarktintegration der IvAF-Projektverbünde bundesweit

<link www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html _blank rte-link-external "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge</link>

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