Um das Unterlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch konsequenter zu bekämpfen und gegen Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung vorzugehen, haben das Bundesministerien der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet. Diese soll einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, der IQ Beratungsstelle Faire Integration, der Beratungsstelle Faire Mobilität sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeudeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel schaffen. Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Weitere Informationen können Sie der offiziellen Pressemitteilung des BMAS entnehmen.