Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endete die Übergangsphase zum 1. Januar 2021. Damit stellt sich die Frage, welche Änderungen der Brexit für die berufliche Anerkennung mit sich bringt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine neue Übersichtsseite zur Bedeutung des Brexit für Bildung und Forschung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass für Anträge auf Anerkennung, die vor dem 31.Dezember 2020 gestellt wurden, weiterhin die EU-Regelungen zur Anerkennung gelten. Für Neuanträge von EU-Bürger*innen mit in Großbritannien erworbenen Qualifikationen gelten ab Januar 2021 die Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Die automatische Anerkennung entsprechend der bisher geltenden EU-Berufsanerkennungsrichtlinie gilt somit nicht mehr.
Weitere Informationen können Sie auf der Seite des BMBF nachlesen.