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Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 verabschiedet

Die Bundesregierung hat heute den fünften Bericht zum Anerkennungsgesetz verabschiedet. Der sogenannte Anerkennungsbericht bündelt die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings und macht aktuelle Entwicklungen im Feld der Berufsanerkennung sichtbar. Erstmal wurden die Daten von Bund, Ländern und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswegen (ZAB) gemeinsam dargestellt.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 bis 2018 wurden fast 280.000 Anträge auf Anerkennung gestellt, darunter 140.700 Anträge zu bundesrechtlich geregelten Berufen (insbesondere Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger sowie Ärztin und Arzt) und rund 46.100 Anträge zu landesrechtlich geregelten Berufen. Rund 92.000 Anträge auf Zeugnisbewertung für nicht reglementierte Hochschulabschlüsse wurden bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gestellt.

Die Vorabversion des Berichts steht bereits zum Download zur Verfügung. Alle bislang veröffentlichten Unterlagen finden Sie auf dem Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de html de anerkennungsbericht.php _blank rte-link-external>Anerkennung in Deutschland

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