Über die Bedeutung der Pflegeberufe wird seit Jahren viel debattiert. Die Antragszahlen auf berufliche Anerkennung internationaler Pflegekräfte steigen kontinuierlich an und zeigen den hohen Bedarf an Fachkräften in Deutschlands Kliniken und Pflegeeinrichtungen. In Hessen haben sich die Zahlen seit 2014 mehr als verdoppelt und Hessen lag im Jahr 2018 mit 1695 Anträgen nach Bayern und Baden-Württemberg auf Platz drei im bundesweiten Ranking der Anträge auf Anerkennung in der Gesundheits- und Krankenpflege.1
Aber gerade in der aktuellen Krise wird noch einmal mehr deutlich, wie relevant Pflegefachkräfte für die Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung sind und wie wichtig es ist, ausreichend von ihnen im System zu haben.
Die Corona-Pandemie hat natürlich auch Auswirkungen auf die Einwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Pflegefachkräften. Aber für sie gelten auch aufgrund der besonderen Relevanz bestimmte Ausnahmen. So werden die Ausländerbehörden beispielsweise vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gebeten, beschleunigte Fachkräfteverfahren im Rahmen des am 01. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach §81a Aufenthaltsgesetz für Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen prioritär zu behandeln.
Ausländische Fachkräfte dieser Berufsgruppe sind außerdem nach der von der Staats- und Regierungschefs indossierten „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – COVID 19: Vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU“ vom 16.03.2020 von den aktuellen Reisebeschränkungen ausgenommen.
Bezüglich der Anerkennungsverfahren gibt es derzeit viele Stimmen, die auf eine schnelle und vorläufige Anerkennung ohne das übliche behördliche Procedere drängen. So forderte beispielsweise der Präsident der deutschen Krankenhausgesellschaft eine schnelle Zulassung der ausländischen Pflegekräfte. Hier weichen aber auch in Krisenzeiten anerkennende Stellen nicht von gesetzlichen Vorgaben ab und berufen sich auf den einzuhaltenden Patient*innen- und Gesundheitsschutz.
Auch die Anpassungsqualifizierungen sind von der Corona-Pandemie betroffen. So sind die hessischen Pflegeschulen bis mindestens 19. April 2020 geschlossen und es findet kein Präsenzunterricht in den Vorbereitungskursen und vielerorts auch keine Kenntnisprüfungen statt. Die ohnehin schon teilweise sehr langen Wartezeiten auf Anerkennung für die internationalen Pflegefachkräfte verlängern sich dadurch weiter. Gleichzeitig werden gerade jetzt umso dringender Fachkräfte in den Kliniken, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in der häuslichen Betreuung benötigt.
In den letzten Monaten sind viele Initiativen zur Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte und zur Beschleunigung von Visa- und Anerkennungsverfahren von Bundesseite gestartet worden. Jedoch gibt es weiterhin einen eklatanten Mangel an Plätzen für Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgänge – auch in Hessen. Die Deckung dieses Bedarfs ist aber Voraussetzung, dass internationale Pflegekräfte schnell auch in Deutschland als Fachkräfte anerkannt werden und arbeiten können.
Eine Erkenntnis aus der Krise sollte sein, dass in Zukunft mehr Augenmerk auf den Bereich der Anpassungsqualifizierungen für ausländische Pflegefachkräfte gelegt wird. Es braucht mehr Plätze für Anpassungsqualifizierungen, aber auch noch mehr Engagement im Bereich der betrieblichen Integration. Nur so können Anerkennungsverfahren tatsächlich beschleunigt werden und die internationalen Pflegefachkräfte dem deutschen Gesundheitswesen in angemessener Zeit und dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die „IQ Servicestelle – Internationale Fachkräfte in der Pflege“ unterstützt im Rahmen des IQ Netzwerks Hessen die Anerkennung und berufliche Integration internationaler Pflegefachkräfte und steht im Austausch mit den dafür relevanten Akteuren Hessen.
Kontakt:
<link _blank rte-link-page servicestelle>IQ Servicestelle – Internationale Fachkräfte in der Pflege
Heike Blumenauer (Projektleiterin)
INBAS
E-Mail: <link>heike.blumenauer@inbas.com
1 Statistisches Bundesamt 2019