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Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse weiterhin nach Krankenpflegegesetz möglich

Bis 2024 ist die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse weiterhin nach dem Krankenpflegegesetz möglich. Diese Entscheidung wurde am 14. November mit einer Änderung des Pflegeberufegesetzes beschlossen.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus, zu der beschlossenen Übergangsregelung: „Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden.“

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege entnehmen: <link https: www.pflegebevollmaechtigter.de details auslaendische-pflegekraefte-warten-nicht.html _blank rte-link-external>Pressemeldung „Ausländische Pflegekräfte warten nicht“

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