7 Thesen zur Qualifizierung von Anerkennungssuchenden
Der Weg zur vollen Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses (umgangssprachlich wird häufig von „Anerkennung des Berufsabschlusses“ gesprochen) ist oft ein steiniger. Wenn eine automatische Anerkennung nicht möglich ist - und dies kommt häufig vor - stellen die anerkennenden Stellen Bescheide aus, die Auflagen beinhalten (umgangssprachlich „Teilbescheid“ genannt).
Diese Auflagen können unterschiedlich ausfallen: Es kann sich um die Aufforderung handeln, fehlende Berufserfahrung auszugleichen, es kann sich aber auch um fehlende fachliche Kenntnisse drehen oder um das Erbringen des Nachweises von Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Niveau (um die Berufszulassung zu erhalten).
Unabhängig von den im Bescheid formulierten Auflagen werden unzureichende Deutschkenntnisse immer ein Hindernis auf dem Weg der beruflichen Integration sein.
Dies alles bedeutet, dass es (Beratungs- und Qualifizierungs-) Angebote bedarf, die die Anerkennungssuchenden auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses unterstützen. Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Hessen spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Was aber braucht es, um die im Bescheid festgehaltenen „Lücken“ zu schließen? Welchen Anforderungen müssen die Qualifizierungsmaßnahmen gerecht werden?
7 Thesen zur Qualifizierung von Anerkennungssuchenden
1. Qualifizierung nur bei Sicherung des Lebensunterhalts
Bevor eine Qualifizierung angegangen wird, muss die Finanzierung des Lebensunterhalts während der Zeit der Qualifizierung geklärt sein. Hier kommt es immer wieder zu Komplikationen. Die Erfahrungen des IQ Landesnetzwerks Hessen haben gezeigt, dass ein hessisches Stipendienprogramm helfen könnte.
2. Individuelle Begleitung als zentrales Element
Personen, die die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses anstreben, haben häufig eine nicht linear verlaufende Biographie. Sie sind unter Umständen in einem anderen Land sozialisiert, sprechen Deutsch als Zweitsprache und haben womöglich Fluchterfahrung. Im Qualifizierungsprozess muss diesem Umstand sowie der daraus resultierenden Mehrbelastung und den erforderlichen kulturellen / sozialen Übersetzungsleistungen durch individuelle Unterstützung und Begleitung (Coaching) Rechnung getragen werden.
3. Ausreichende Deutschkenntnisse als Grundlage für die fachliche Qualifizierung
Anerkennungssuchende sollten bereits über gewisse Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ehe sie sich daran machen, die im Bescheid gelisteten Auflagen zu erfüllen. Andernfalls ist die Kommunikation im Betrieb sowohl mit Kollegen/-innen und Vorgesetzten als auch der Besuch des Fachunterrichts problematisch. Beispielsweise können im Rahmen der IQ Qualifizierungsmaßnahmen in Hessen Personen in der Regel erst ab einem Sprachniveau von B1 teilnehmen.
4. Berufserfahrung im Betrieb erlangen
Bei fehlender Berufserfahrung: Personen, die eine Anerkennung anstreben, müssen bei der Suche nach einem Betrieb, bei dem die fehlenden Praxiszeiten nachgeholt werden können, unterstützt werden. Hierbei gilt es sowohl die Anerkennungssuchenden als auch den Betrieb in der Zeit der Praxisphase zu begleiten, um kulturellen Missverständnissen vorzubeugen. Auch braucht es sprachlicher Unterstützung - am besten „on the job“ -, um Arbeitsprozesse zu verinnerlichen und Missverständnissen vorzubeugen.
5. Umgang mit fehlenden Fachkenntnissen
Bei fehlenden Fachkenntnissen: Es bedarf Unterstützung bei der Suche von Qualifizierungsmaßnahmen, die individuell zugeschnittene Kenntnisse vermitteln. Qualifizierungskonzepte sollten fachliche und sprachliche Inhalte miteinander verzahnen - dies bedeutet auch, dass im besten Falle Fachlehrende und Sprachdozenten/-innen den Fachunterricht gemeinsam planen und durchführen. Es bleibt abzuwarten, welche Handlungsspielräume durch die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) diesbezüglich entstehen werden.
6. Deutsch für die Berufszulassung
Bei manchen Berufen muss der Nachweis eines bestimmten Deutschniveaus erbracht werden, um die Berufszulassung zu erhalten: Die Kurse werden häufig berufsbegleitend benötigt. Im besten Fall sollte in diesen Kursen nicht nur auf das Bestehen eines bestimmten Prüfungsformats fokussiert werden, sondern auf das Erlangen von sprachlicher Handlungskompetenz in beruflichen (Alltags-) Situationen.
7. Nötige Anpassung an den deutschen Arbeitsmarkt
Unabhängig vom Anerkennungsprozess ist häufig noch ein weiterer Schritt vonnöten: Es bedarf eines Abgleichs der eigenen, durch die persönliche (berufliche) Sozialisierung geprägten „Bilder“ - bezogen auf das Berufsbild, das Verständnis von Hierarchie und Kollegialität etc. -, mit denen, die in der deutschen Gesellschaft, auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbreitet sind. Versäumt man diese „Reflexion“ kann es zu Frustration, Enttäuschung und kulturellen / sprachlichen Missverständnissen kommen.
Aber selbst wenn all diese Hürden genommen wurden und die volle Gleichwertigkeit durch die anerkennende Stelle bescheinigt wurde, sind die nun formal bestätigten Fachkräfte angewiesen auf einen Arbeitsmarkt, der das vorhandene Potential (an-)erkennt, fördert und für sich nutzen möchte. Das Hessische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist dabei ein wichtiger aber zunächst nur erster Schritt beim gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integrationsprozess.
- Eine Übersicht aller Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext Anerkennung, die im Rahmen des Hessischen IQ Landesnetzwerks angeboten werden finden hier: https://www.hessen.netzwerk-iq.de/angebote/angebote-fuer-personen-mit-auslaendischer-berufsqualifikation/qualifizierung.html
- Projekte, die explizit mit Betrieben zusammenarbeiten und finden Sie hier: https://www.hessen.netzwerk-iq.de/angebote/angebote-fuer-arbeitsmarktakteure.html
Bildnachweis: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs