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„Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“: Beratungsstelle für Fachkräfte im Ausland ab Februar 2020

Die Bundesregierung hat sich auf die Einrichtung einer Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) geeinigt. Die ZSBA wird als zentrale Anlaufstelle für Anerkennungssuchende im Ausland am 1. Februar 2020 ihre Arbeit aufnehmen.

Aufgabe der ZSBA wird es sein, Fachkräfte im Ausland vor ihrer Einreise nach Deutschland zur beruflichen Anerkennung zu beraten und das Anerkennungsverfahren zu begleiten. Darüber hinaus soll sie zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden entlasten und das Anerkennungsverfahren transparenter und für den einzelnen Antragstellenden effizienter gestalten.

Die ZSBA wird bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt und ab 2020 zunächst für vier Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung des BMBF: <link https: www.bmbf.de de bundesregierung-baut-beratungsangebot-fuer-internationale-fachkraefte-aus-9853.html _blank rte-link-external des bmbf zur zentralen servicestelle berufsanerkennung>„Bundesregierung baut Beratungsangebot für internationale Fachkräfte aus“

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