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Neuerung ab dem 01.01.2023: Anhebung des Sprachniveaus für die Erteilung der Berufserlaubnisurkunde (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Pflegefachmann/Pflegefachfrau)

Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert über eine Neuerung hinsichtlich der Anhebung des erforderlichen Sprachniveaus, das im Rahmen der Erteilung der Berufserlaubnisurkunde in den Berufen Gesundheits- und Krankenpflege (nach dem ehemaligen Krankenpflegegesetz gemäß §66a Pflegeberufegesetz PflBG), Altenpflege (nach dem ehemaligen Altenpflegegesetz gemäß §66a PflBG) und Pflegefachmann/Pflegefachfrau (nach §2 Nr. 4 PflBG) ab dem 01.01.2023 seitens der internationalen Pflegefachpersonen nachzuweisen ist.

Weitere Informationen können Sie im Dokument zum Download (107 KB) entnehmen.

Anbei finden Sie außerdem das überarbeitete Merkblatt zu den Anerkennungsverfahren nach dem Pflegeberufegesetz sowie der Übergangsregelung nach §66a PflBG und das neue Antragsformular im Kontext von internationalen Pflegefachpersonen (im Bereich der Drittstaaten).

Sollten Sie eine Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse in einem Pflegefachberuf benötigen, kontaktieren Sie die IQ Anerkennungsberatung.

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