Seit Inkrafttreten des § 17a am 1. August 2015 können Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen, um im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Sie können so festgestellte wesentliche Unterschiede ausgleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland bekommen.
Ziel des neu erschienenen Leitfadens ist es, den im Kontext des § 17a AufenthG beteiligten Akteuren in handlicher Form einen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 17a AufenthG zu geben. Der Leitfaden wurde in Kooperation der Fachstellen "Beratung und Qualifizierung" und "Einwanderung" sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt.
Druckexemplare des Leitfadens können Sie bei der IQ Fachstelle "Beratung und Qualifizierung" per E-Mail bestellen: <link>fachstelle.beratung.qualifizierung@f-bb.de
Die Webversion können Sie hier downloaden: <link http: www.netzwerk-iq.de fileadmin redaktion bilder fachstelle_beratung_und_qualifizierung leitfaden iq_leitfaden_aufenthaltsgesetz_digital_final.pdf rte-link-external zu>Leitfaden §17a Aufenthaltsgesetz