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Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten

Am 01. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz haben Hochschulabsolvent*innen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nun Zugang zu allen Berufen, in welchen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden. Voraussetzung ist, dass sie eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation mitbringen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Anerkennungsbescheid der zuständigen anerkennenden Stelle in Deutschland.

Für Unternehmen bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Anspruch zu nehmen und neue Beratungsangebote zu nutzen.

Sie möchten mehr über das neue Gesetz erfahren? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit neuen Informationsmaterialien zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Materialien zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

  • <link https: www.bmi.bund.de shareddocs kurzmeldungen de fachkraefteeinwanderungsgesetz.html _blank rte-link-external>Kurzmeldung zum FEG des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat
  • <link https: www.bmi.bund.de shareddocs faqs de themen migration fachkraefteeinwanderung faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html _blank rte-link-external>FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz
  • <link https: www.youtube.com _blank rte-link-external>Erklärvideo zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf YouTube
  • <link https: www.make-it-in-germany.com fileadmin user_upload checkliste_unternehmen_deutsch_final.pdf _blank rte-link-external>Checkliste für Unternehmen: Fachkräftegewinnung aus dem Ausland (PDF 194 KB)
  • <link https: www.make-it-in-germany.com fileadmin user_upload bmwi_miig_leitfaden_2020_web.pdf _blank rte-link-external>Leitfaden für Arbeitgeber: Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung (PDF 1,12 MB)
  • Magazin clavis zum Thema <link https: www.netzwerk-iq.de angebote magazin-clavis clavis-ausgabe-01 _blank rte-link-external magazin clavis: ausgabe>„Fachkräfteeinwanderungsgesetz - neue Chancen für Betriebe“
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