Am 01. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz haben Hochschulabsolvent*innen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nun Zugang zu allen Berufen, in welchen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden. Voraussetzung ist, dass sie eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation mitbringen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Anerkennungsbescheid der zuständigen anerkennenden Stelle in Deutschland.
Für Unternehmen bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Anspruch zu nehmen und neue Beratungsangebote zu nutzen.
Sie möchten mehr über das neue Gesetz erfahren? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit neuen Informationsmaterialien zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Materialien zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Kurzmeldung zum FEG des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat
- FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz
- Erklärvideo zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf YouTube
- Checkliste für Unternehmen: Fachkräftegewinnung aus dem Ausland (PDF 194 KB)
- Leitfaden für Arbeitgeber: Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung (PDF 1,12 MB)
- Magazin clavis zum Thema „Fachkräfteeinwanderungsgesetz - neue Chancen für Betriebe“