Dokumente für die Erstberatung

Um Sie individuell und umfassend beraten zu können, benötigen unsere Anerkennungsberaterinnen und -berater einige Informationen von Ihnen.
Für die Erstberatung ist die genaue Bezeichnung des Berufs- oder Hochschulabschlusses aus dem Ausland wichtig. Außerdem brauchen die Beraterinnen und Berater Informationen darüber, welcher Abschluss anerkannt werden soll und welche Berufserfahrungen vorliegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Erstberatung mit:
- Zeugnisse mit Fächerübersicht.
- Nachweise über andere Qualifikationen (z.B. Arbeitszeugnisse)
- Informationen und Dokumente über Berufserfahrungen, z.B. Arbeitsbücher.
- Zertifikate über Deutschkenntnisse.
- Falls vorhanden: Übersetzungen der Dokumente.
- Falls vorhanden: Lebenslauf.
- Falls vorhanden: bisheriger Schriftverkehr mit zuständigen Stellen und Ämtern.
- Falls vorhanden: Bescheid über Gleichwertigkeitsprüfung durch die anerkennenden Stelle.
- Falls vorhanden: Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
- Nachweis über aktuelle Leistungsbezüge (z. B. ALG II).
Für ein Beratungsgespräch müssen Sie einen Termin vereinbaren. Das können Sie hier tun: Online-Terminanfrage